Verkürzte Verjährungsfristen in Handelsvertreterverträgen

Dr. Thorsten Feldmann • Juli 16, 2021

Handelsvertreter und Verjährungsfristen

Ursprünglicher Beitrag: Anfang 2020

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die abweichend von der gesetzlichen Regelung eine Verkürzung der Verjährungsfrist für vertragliche Ansprüche auch im Falle eines vorsätzlichen Handelns regeln, unwirksam sind.

Grundsätzlich kann auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Verkürzung einer Verjährungsfrist vereinbart werden. Allerdings verbieten die AGB – rechtlichen Bestimmungen des BGB eine Verkürzung der Verjährungsfrist im Falle vorsätzlichen Handelns. Die Haftung wegen Vorsatzes kann generell nicht im Voraus durch rechtsgeschäftliche Vereinbarungen wischen den Parteien erleichtert oder ausgeschlossen werden.

Sofern die Vertragsparteien im Rahmen allgemeiner Geschäftsbedingungen die Verkürzung von Verjährungsfristen hinsichtlich vertraglicher Ansprüche vereinbaren wollen, muss auf geachtet werden, dass Haftungsansprüche wegen vorsätzlichen Handelns ausdrücklich ausgenommen werden.

Nehmen Sie Kontakt zum Autor auf!

von Johanna Kuhlmann 27 Feb., 2024
LG Berlin, Urteil vom 09.01.2024 – 67 S 184/23-
von Johanna Kuhlmann 27 Feb., 2024
BGH vom 09.02.2024, V ZR 244/22 und V ZR 33/23
von Johanna Kuhlmann 27 Feb., 2024
BGH, Beschluss vom 28.11.2023 – VIII ZR 77/23
von Kai Stohlmann 12 Jan., 2022
Der Bundesgerichtshof hat am 12. Januar 2022 entschieden, dass gewerbliche Mieter von Geschäftsflächen nur eine niedrigere Miete für die Zeit der Schließungen im Corona-Lockdown schulden können. Entscheidend sind für die Bewertung der Minderung alle Umstände des konkreten Einzelfalls.
von Egmar Bernhardt 28 Dez., 2021
BAG, 6. Senat, Teilurteil vom 10.09.2020 - Az: 6 AZR 94/19 - Abgrenzung zur abweichenden Auffassung des 9. Senats
von Dr. Thorsten Feldmann 15 Dez., 2021
BGH, Entscheidung vom 5.11.2020 -VII ZR 188/19-)is a subtitle for your new post
von Egmar Bernhardt 30 Nov., 2021
Ist ein Arbeitnehmer ganztägig von der Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung durch Kurzarbeit befreit, reduziert sich der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers
von Dr. Thorsten Feldmann 18 Nov., 2021
OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.10.2021 – 1 ME 104/20 –
von Dr. Thorsten Feldmann 25 Okt., 2021
OLG Köln, Beschluss vom 1.7.2021 – 7 U 117/20 –
von Dr. Thorsten Feldmann 22 Okt., 2021
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16.6.2021 – 2 U 2751/19 –
Weitere Beiträge
Share by: