Rechtsgebiete
Bau- und Architektenrecht
Privates Baurecht
Wir beraten im privaten Baurecht gewerbliche Auftraggeber und Auftragnehmer.
Zu unseren Mandanten zählen neben privaten Bauherren auch Investoren und Bauträger, Architekten, Bauunternehmer und Handwerksbetriebe, ebenso Versicherungen und Insolvenzverwalter.
Die rechtliche Beratung setzt bereits früh an bei der Vertragsgestaltung, erfasst aber ebenso die anschließende Umsetzung und Realisierung von Bauvorhaben. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt hierbei in der baubegleitenden Mängelfeststellung und Geltendmachung von Mängelbeseitigungsansprüchen.
Ebenso vertreten wir Bauunternehmer und Architekten bei der Realisierung und Durchsetzung ihrer Werklohn- und Honoraransprüche.
Öffentliches Baurecht
Näheres finden Sie unter der Rubrik Verwaltungsrecht.
Architektenrecht
Eine genauere Beschreibung folgt.