Notarielle Tätigkeiten
Aufgaben des Notars
Der Notar ist insbesondere für Beurkundungen und Unterschriftsbeglaubigungen zuständig.
Dabei umfasst die Tätigkeit des Notars auch die Vorbereitung der Urkunden, die Beratung der Beteiligten, die Korrespondenz mit öffentlichen Registern (etwa Grundbuchamt, Handelsregister) sowie die neutrale und sichere Abwicklung der notariellen Verträge.
Neben unseren Schwerpunkten im Immobilien- und Gesellschaftsrecht begleiten wir Sie in allen, insbesondere den unten angeführten Beispielen notarieller Angelegenheiten.
Allgemeine Informationen zur notariellen Kostenberechnung
Die Kosten notarieller Tätigkeit (Gebühren und Auslagen) berechnen sich bundeseinheitlich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz, auffindbar bspw. bei der Bundesnotarkammer (Link).
Ein ergänzender Hinweis:
Sollten Sie eine
Rechtsschutzversicherung
abgeschlossen haben, besteht in bestimmten Fallgestaltungen, bspw. bei der Beurkundung von Vorsorgevollmachten, Erbverträgen und Testamenten, die Möglichkeit, dass nach Ihrem Vertrag eine (teilweise) Kostenerstattung im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Sprechen Sie Ihre Versicherung ggf. noch vor der Beurkundung darauf an.
Für nähere Informationen sprechen Sie uns gerne an. Unsere Kontaktdaten finden Sie
hier.
Beispiele notarieller Tätigkeiten
Nachstehend finden Sie einige Beispiele für aufgewählte notarielle Tätigkeiten:
Familien- und Erbrecht:
Gesellschaftsrecht:
Immobilien:
Sonstiges
Unsere Notare stehen Ihnen für zur Besprechung Ihres Falls gerne zur Verfügung. Kontaktmöglichkeiten finden Sie
hier.
Ein vorsorglicher Hinweis:
Das Gesetz gibt die Gebühren zwingend vor und der Notar ist verpflichtet, diese abzurechnen; sollten sich Unrichtigkeiten in die Beispiele eingeschlichen haben, können Sie hieraus keine Ansprüche herleiten.