Rechtmäßigkeit coronabedingter Betriebsverbote für kulturelle und gastronomische Einrichtungen

Dr. Thorsten Feldmann • Juli 19, 2021

OVG NRW Beschluss vom 2.2.2021 -13 B 1661/20.NE

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat in einer aktuellen Entscheidung vom 2.2.2021 noch einmal bestätigt, dass auf der Grundlage der CoronaschutzVO NRW ausgesprochene Betriebsverbote für kulturelle und gastronomische Einrichtungen  rechtmäßig sind und nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen.

Nach Ansicht des Oberverwaltungsgericht bestehen keine Bedenken, dass die Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine dem Parlamentsvorbehalt hinreichend genügende Ermächtigungsgrundlage für die bislang erlassenen Coronaschutzverordnungen darstellen. Dies gelte umso mehr, da die Coronaschutzverordnungen in zeitlicher Hinsicht befristet sind und einer Begründungspflicht unterliegen. Die Befristung soll sicherstellen, dass die jeweilige Rechtsverordnung immer unter Berücksichtigung der aktuellen pandemieschen Entwicklung fortgeschrieben wird.

Die Verbote von Kulturveranstaltungen und gastronomischer Betriebe verstoßen letztlich auch nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Diese Verbote dienen der Eindämmung der pandemieschen Entwicklung und Ausbreitung des Coronavirus, um konkrete Gefahren für das Leben und die Gesundheit der Bevölkerung zu minimieren sowie die Funktionsfähigkeit der Gesundheitssysteme zu gewährleisten. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass es sich um eine Eilentscheidung handelt im Rahmen eines einstweiligen Rechtschutzverfahrens und vor dem Hintergrund der zuletzt hohen Inzidenz – und Infektionszahlen.

Nehmen Sie Kontakt zum Autor auf!

von Johanna Kuhlmann 27 Feb., 2024
LG Berlin, Urteil vom 09.01.2024 – 67 S 184/23-
von Johanna Kuhlmann 27 Feb., 2024
BGH vom 09.02.2024, V ZR 244/22 und V ZR 33/23
von Johanna Kuhlmann 27 Feb., 2024
BGH, Beschluss vom 28.11.2023 – VIII ZR 77/23
von Kai Stohlmann 12 Jan., 2022
Der Bundesgerichtshof hat am 12. Januar 2022 entschieden, dass gewerbliche Mieter von Geschäftsflächen nur eine niedrigere Miete für die Zeit der Schließungen im Corona-Lockdown schulden können. Entscheidend sind für die Bewertung der Minderung alle Umstände des konkreten Einzelfalls.
von Egmar Bernhardt 28 Dez., 2021
BAG, 6. Senat, Teilurteil vom 10.09.2020 - Az: 6 AZR 94/19 - Abgrenzung zur abweichenden Auffassung des 9. Senats
von Dr. Thorsten Feldmann 15 Dez., 2021
BGH, Entscheidung vom 5.11.2020 -VII ZR 188/19-)is a subtitle for your new post
von Egmar Bernhardt 30 Nov., 2021
Ist ein Arbeitnehmer ganztägig von der Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung durch Kurzarbeit befreit, reduziert sich der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers
von Dr. Thorsten Feldmann 18 Nov., 2021
OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.10.2021 – 1 ME 104/20 –
von Dr. Thorsten Feldmann 25 Okt., 2021
OLG Köln, Beschluss vom 1.7.2021 – 7 U 117/20 –
von Dr. Thorsten Feldmann 22 Okt., 2021
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16.6.2021 – 2 U 2751/19 –
Weitere Beiträge
Share by: