Der Mindestlohn steigt zum 01.01.2020 auf 9,35 € (von 9,19 € im Jahr 2019).
Zwar gilt der gesetzliche Mindestlohn auf für die sogenannten Mini-Jobs. Dabei handelt es sich um ein weitgehend (aber nicht vollständig) sozialversicherungsfreies Beschäftigungsverhältnis auf Teilzeitbasis, in dem maximal 450,- € p.M. verdient werden dürfen.
Der Gesetzgeber hat die Verdienst-Grenzen im Mini-Job jedoch bislang auch für das Kalenderjahr 2020 nicht angepasst. Dies bedeutet, dass Mini-Jobber von der Erhöhung des Mindestlohns nur mittelbar profitieren; aufgrund des höheren Mindest-Stundenlohns ist die Arbeitszeit so anzupassen (also regelmäßig zu verringern), dass regelmäßig nicht mehr als 450,- € pro Monat verdient werden.
Der Bundesgerichtshof hat am 12. Januar 2022 entschieden, dass gewerbliche Mieter von Geschäftsflächen nur eine niedrigere Miete für die Zeit der Schließungen im Corona-Lockdown schulden können. Entscheidend sind für die Bewertung der Minderung alle Umstände des konkreten Einzelfalls.
Ist ein Arbeitnehmer ganztägig von der Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung durch Kurzarbeit befreit, reduziert sich der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers