Bei einer Pauschalreise ist ein kostenfreier Rücktritt auch ohne vorliegende Reisewarnung möglich.
Das Amtsgericht Frankfurt hat am 17.08.2020 entschieden, dass der Reiseveranstalter wegen der Corona-Gefahr auch ohne eine Reisewarnung den Reisepreis vollständig erstatten muss.
Nach Auffassung des Amtsgerichts seien Reisewarnungen nicht zwingend erforderlich. Es genüge eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine gesundheitsgefährdende Ausbreitung des Coronavirus im Reisegebiet.
Der Bundesgerichtshof hat am 12. Januar 2022 entschieden, dass gewerbliche Mieter von Geschäftsflächen nur eine niedrigere Miete für die Zeit der Schließungen im Corona-Lockdown schulden können. Entscheidend sind für die Bewertung der Minderung alle Umstände des konkreten Einzelfalls.
Ist ein Arbeitnehmer ganztägig von der Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung durch Kurzarbeit befreit, reduziert sich der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers