BAG: Schwangere genießen bereits ab Abschluss des Arbeitsvertrags Kündigungsschutz
Egmar Bernhardt • 19. Juli 2021
BAG, 27.2.2020
Das BAG hat am 27.2.2020 entschieden, dass der aus § 17 Abs. 1 Satz 1 MuSchG folgende Kündigungsschutz auch wirkt, wenn der Arbeitsvertrag bislang nur abgeschlossen, aber die Tätigkeit noch nicht begonnen wurde.
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