BAG: Schwangere genießen bereits ab Abschluss des Arbeitsvertrags Kündigungsschutz
Egmar Bernhardt • Juli 19, 2021
BAG, 27.2.2020
Das BAG hat am 27.2.2020 entschieden, dass der aus § 17 Abs. 1 Satz 1 MuSchG folgende Kündigungsschutz auch wirkt, wenn der Arbeitsvertrag bislang nur abgeschlossen, aber die Tätigkeit noch nicht begonnen wurde.
Der Bundesgerichtshof hat am 12. Januar 2022 entschieden, dass gewerbliche Mieter von Geschäftsflächen nur eine niedrigere Miete für die Zeit der Schließungen im Corona-Lockdown schulden können. Entscheidend sind für die Bewertung der Minderung alle Umstände des konkreten Einzelfalls.
Ist ein Arbeitnehmer ganztägig von der Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung durch Kurzarbeit befreit, reduziert sich der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers