Rechtsgebiete

Ehe- und Familienrecht

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Bei sämtlichen Fragen im Bereich des Familienrechts stehen wir Ihnen beratend zur Seite und vertreten Ihre Interessen.


Dies umfasst insbesondere die folgenden Bereiche:

  • Trennung und Scheidung
  • Ehegatten-, Kindes-, und Elternunterhalt
  • Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Zugewinnausgleich
  • Versorgungsausgleich
  • Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung (Unterhalt, Gütertrennung, Gütergemeinschaft, modifizierte Zugewinngemeinschaft)


Unser Anliegen ist es, gemeinsam mit Ihnen einen Lösungsweg zu finden, der Ihre Interessen und Ihre individuelle Situation bestmöglich berücksichtigt und im Rahmen einer umfassenden persönlichen Betreuung und Beratung Ihre Ansprüche aufzuzeigen und durchzusetzen.


Vorrangiges Ziel ist dabei eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen den Beteiligten zu erzielen. Vielfach kann bereits durch außergerichtlichen Schriftverkehr eine Konfliktlösung gefunden werden, die einen Rechtsstreit vermeidet.


Sollte dies nicht gelingen, werden wir Ihre Interessen natürlich auch in einem gerichtlichen Verfahren vertreten.

Gerne können Sie einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren.


Wir freuen uns, Ihnen weiterzuhelfen.

Ihr(e) Ansprechpartner:

Johanna Kuhlmann


Rechtsanwältin (angestellt)

Johanna Kuhlmann - Rechtsanwältin
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