Rechtsgebiete

Wir vertreten Ihre Interessen bei Pauschal- oder Individualreisen.


Eine Pauschalreise ist eine Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise (§ 651a Abs.1 BGB).


Häufig kommt es bereits im Rahmen der An- oder Abreise zu Flugverspätungen, Umbuchungen oder Stornierungen. Neben Ansprüchen gegen einen Pauschalreiseveranstalter können sich - auch - bei Individualreisen Ansprüche gegen die Fluggesellschaft aus der Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 und dem Montrealer Übereinkommen ergeben.


Auch am Urlaubsort kann es zu einer Vielzahl von Reisemängeln kommen. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, dem Reisenden die Pauschalreise frei von Reisemängeln zu verschaffen. Bei Vorliegen eines Reisemangels besteht die Möglichkeit, den Reisepreis zu mindern sowie Schadensersatzersatzansprüche geltend zu machen. Bei einer Individualreise können Ansprüche gegen Ihren jeweiligen Vertragspartner bestehen.


Im Falle einer Pauschalreise kann bei einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit eine angemessene Entschädigung verlangt werden.


Gerne prüfen wir Ihre Ansprüche und setzen diese für sie durch.

Ihr(e) Ansprechpartner:

Johanna Kuhlmann


Rechtsanwältin (angestellt)

Johanna Kuhlmann
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