Rechtsgebiete

Mietrecht und WEG-Recht

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Mietrecht

Durch das Mietrecht werden die rechtlichen und vertraglichen Beziehungen zwischen Vermieter und Mieter geregelt.


Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Fragen des Wohnraummietrechts und des gewerblichen Mietrechts. Dabei erstreckt sich unsere Tätigkeit auf das gesamte Mietverhältnis mit all seinen vielschichtigen Problemen.


Unsere Tätigkeit erfasst hierbei beispielsweise folgende Bereiche:

  • Gestaltung und Überprüfung von Wohnraummietverträgen sowie von gewerblichen Mietverträgen
  • Prüfung und Durchsetzung von Mieterhöhungsverlangen
  • Umwandlung in Wohnungseigentum
  • ordentliche und fristlose Kündigung von Mietverträgen
  • Räumungsprozesse
  • Durchsetzung von Mietminderungsansprüchen
  • Ansprüche wegen verspäteter Räumung und Herausgabe, insbesondere Kündigungsfolgeschäden und Nutzungsentschädigung
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und Schönheitsreparaturen
  • Ansprüche auf Mietkautionszahlung
  • Räumungsvergleiche
  • Gestaltung von Aufhebungsverträgen

 

Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht):

Durch das Wohnungseigentumsrecht (WEG) wird neben der Begründung von Wohnungseigentum auch die rechtliche Beziehung der Wohnungseigentümer untereinander, die Verwaltung des Wohnungseigentums und die Rechtsbeziehung zwischen den Wohnungseigentümern untereinander und gegenüber dem Verwalter geregelt.


Im Wohnungseigentumsrecht vertreten wir die rechtlichen Interessen der einzelnen Wohnungseigentümer. Wir beraten ebenso die Hausverwalter.


Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere die folgenden Bereiche:

  • Vertragliche Gestaltung und Begründung von Wohnungseigentum
  • Prüfung von Wohnungseigentumskaufverträgen
  • Geltendmachung von Mängelrechten am Gemeinschafts- sowie am Sondereigentum
  • Klärung und Durchsetzung der Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
  • Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung sowie Anfechtungsklagen
  • Verwalterbestellung/Verwaltervertrag
  • Abberufung des Verwalters/Kündigung des Verwaltervertrages
  • Haftung des Verwalters

Ihr(e) Ansprechpartner:

Dr. Rainer Schmidt


Rechtsanwalt

Notar a.D.

Dr. Thorsten Feldmann - Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Dr. Thorsten Feldmann


Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Heiner Hülsmann

Kai Stohlmann


Rechtsanwalt

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Notar

Kai Stohlmann - Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Notar

Johanna Kuhlmann


Rechtsanwältin

Egmar Bernhardt

Kontakt

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