BAG: Schwangere genießen bereits ab Abschluss des Arbeitsvertrags Kündigungsschutz
Das BAG hat am 27.2.2020 entschieden, dass der aus § 17 Abs. 1 Satz 1 MuSchG folgende Kündigungsschutz auch wirkt, wenn der Arbeitsvertrag bislang nur abgeschlossen, aber die Tätigkeit noch nicht begonnen wurde.